Erschließungsbeitrag

Einheimischen Bauwerbern, das sind Gemeindebürger, welche vor einer Baubewilligung mindestens 5 Jahre lang den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mils bei Imst hatten und Personen, die ihren Hauptwohnsitz früher mindestens 10 Jahre in der Gemeinde Mils bei Imst hatten und nach Errichtung des Wohnobjektes ihren Hauptwohnsitz wieder in die Gemeinde verlegen werden, leistet die Gemeinde Mils bei Imst zum allfälligen Erschließungsbeitrag gemäß dem Verkehrsaufschließungsabgabengesetz eine Subvention in Höhe von 40 Prozent. 

 


Zuständig