Förderung Photovoltaikanlagen

Richtlinien für die Förderung von Photovoltaikanlagen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2018: 

Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.

Die Förderhöhe beträgt 80,00 Euro pro kWp. 

Gefördert werden pro Grundstück:       

  • bei Wohngebäuden mit 1 – 2 Haushalten max. 5 kWp je Haushalt
  • bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Haushalten max. 4 kWp je Haushalt       
  • Bei Betriebsgebäuden max. 8 kWp 

Die Förderung ist bei der Gemeinde Mils bei Imst zu beantragen. An Unterlagen sind vorzulegen: 

  • Rechnungs- und Zahlungsnachweis 
  • Nachweis über die Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak (kWp)
  • Sofern nach der TBO erforderlich: Baubehördliche Bewilligung (bei bewilligungspflichtigen Anlagen) bzw. baubehördliche Zustimmung (bei anzeigepflichtigen Anlagen).

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.

Die Förderungsaktion endet am 31.12.2022.

Zuständig

Formulare