Richtlinien für die Förderung von Photovoltaikanlagen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2018:
Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.
Die Förderhöhe beträgt 80,00 Euro pro kWp.
Gefördert werden pro Grundstück:
Die Förderung ist bei der Gemeinde Mils bei Imst zu beantragen. An Unterlagen sind vorzulegen:
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.
Die Förderungsaktion endet am 31.12.2022.