Lehrlingsförderung

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung ist die Kommunalsteuer, die für den jeweiligen Lehrling an die Gemeinde Mils bei Imst abgeführt wird.

Beispiel:  
Lehrling Max Mustermann                  
(Jahres-) Bemessungsgrundlage Kommunalsteuer: 8400,- Euro                   
Kommunalsteuer: 252,- Euro                   
Förderung der Gemeinde: 252,- Euro

Seit 2010 haben Milser Betriebe die Möglichkeit um diese Förderung anzusuchen. Hiefür ist lediglich ein formloses Ansuchen (Muster siehe Anlage) mit Jahresende – spätestens bis 31.03. des Folgejahres an die Gemeinde zu übermitteln.

Ansuchen Lehrlingsförderung (387 KB) - .PDF

Zuständig