Mietzinsbeihilfe

Der Gemeinderat hat am 11.10.2018 einstimmig beschlossen, die Richtlinie des Landes zur Mietzins- und Annuitätenbeihilfe, Zl. WBF-87/15-2018, vom 05.09.2018 zu übernehmen und ab 01.01.2019 in Geltung zu setzen.

Nähere Informationen dazu findest du auf der Homepage des Landes Tirol.

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