Solarförderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.11.2003 bzw. 01.03.2007 für die Errichtung von Solaranlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen:

Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen im Gemeindegebiet.
Die Förderung beträgt € 40,- je m² Kollektorfläche, maximal € 400,- (je Haushalt).

Die Förderung ist beim Gemeindeamt zu beantragen. An Unterlagen sind vorzulegen:

  • Formloses Ansuchen
  • Rechnungskopie 

Zuständig

Formulare